LIPPI'S & MANU'S HUNDEBETREUUNG​

AGB's

UNSERE AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lippi's & Manu's Hundebetreuung

Allgemeine Bestimmungen

Vor Betreuungsbeginn wird ein Probetag vereinbart. Der Hund wird langsam ins Rudel eingeführt und auf seine Verträglichkeit getestet. Es werden nur sozialisierte Hunde ab 12 Wochen aufgenommen, die keine Aggressions- oder Verhaltensauffälligkeiten zeigen. Die Aufnahme von Hunden, die im Kanton Aargau als Listenhunde eingetragen sind, ist verboten. Der Hund muss gechipt, geimpft, entwurmt und bei AMICUS angemeldet sein. Bitte bringen Sie am Probetag eine Kopie von Ihrem gültigen Impfausweis mit. Der Hundebesitzer ist dazu verpflichtet, seinen Hund regelmässig (in der Regel jährlich) zu impfen und uns eine Kopie abzugeben. Über allfällige Krankheitserscheinungen oder Läufigkeit müssen wir informiert werden.

Bezahlung

Bei regelmässiger Tagesbetreuung stellen wir die Rechnung im Vormonat oder am Ende des Monats. Die Rechnung muss 10 Tage nach Erhalt komplett beglichen werden. Sollte die Rechnung nach 10 Tagen nicht bezahlt sein, behalten wir uns vor, den Hund nicht mehr zu betreuen solange eine offene Rechnung vorliegt. Diese Zahlungsfrist gilt ebenfalls für Rechnungen die am Ende des Betreuungsmonats gestellt werden. Bei Ferienbetreuung werden ¼ des Gesamtbetrages als Anzahlung genommen. Der Rest ist bei Eintritt des Hundes per Barzahlung oder Überweisung fällig. Sollte bis 14 Tage vor Beginn der Ferienplatz storniert werden, erstatten wir den angezahlten Betrag abzüglich 50.- Franken Bearbeitungsgebühr. Danach verfällt der Anspruch auf den angezahlten Betrag. Bei kurzfristig gebuchten Ferien ist der Betrag am Eintrittstag komplett zu bezahlen.

Tagesbetreuung

Der Hund muss versäubert sein wenn er von dem jeweiligen Betreuer morgens abgeholt wird. Krankheitserscheinungen oder andere Auffälligkeiten sind dem Betreuer umgehend mitzuteilen. Der Betreuer verpflichtet sich nicht den Hund zu genauen Zeiten abzuholen oder zu bringen. Der Hund wird zwischen 07:00 Uhr und 09:00 morgens abgeholt und zwischen 15:15 und 17:15 abends zurückgebracht. Wettersituationen und ähnliches können die Zeiten beeinflussen. Fernbleiben des Hundes vom Tagesgeschehen wegen Ferien, muss mindestens 1 Woche im Voraus angekündigt werden, ansonsten verrechnen wir den vollen Monatsbetrag, da der Hund einen reservierten Tagesplatz belegt. Grundsätzlich werden die vom Kunden gebuchten Tage voll verrechnet

Ferienbetreuung

Vor einem Ferienaufenthalt sollte der Hund unseren Aufenthaltsort besucht haben. Wir empfehlen deswegen einen Tagesaufenthalt ihres Hundes vor den Ferien. Der Hund sollte zu seinem Schutz mindestens 1 Woche vor Eintritt gegen Zecken, Flöhe und Würmer behandelt worden sein. Wird eine Hündin läufig zu uns in die Ferien gegeben oder wird während der Ferienzeit läufig, verrechnen wir für den Mehraufwand 20% zusätzlich. Hunde die übernachten werden vom jeweiligen Betreuer wenn möglich mit nach Hause genommen.

Haftung und Vollmachten

Jeder Kunde sollte eine Haftpflichtversicherung vorweisen können, in der sein Hund miteingeschlossen ist. Der Kunde haftet für Verletzungen an Mensch und Tier, die durch seinen Hund entstanden sind. Beschädigung von Materialien müssen nicht vom Kunden bezahlt werden. Bei gebrechlichen, kranken oder operierten Hunden übernimmt der Betreuer keine Haftung für aufkommende

Beschwerden

Wenn ein Hund eine dem Betreuer nicht gemeldete Krankheit oder Seuche auf das Betreuungsgelände schleppt, müssen die anfallenden Behandlungskosten der anderen Hunde sowie allfällige Umsatzverluste vom Besitzer übernommen werden. Der Hundebesitzer erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche bei uns entstandene Fotos des Tieres von uns auf unserer Homepage und in unseren sozialen Netzwerken zur Werbung genutzt werden dürfen.

Ferien, Krankheit und ähnliches

Sollte eine unkastrierte Hündin von einem unkastrierten Rüden bei uns gedeckt werden, haften wir nicht für die entstandene Schwangerschaft und die Kosten fallen zu Lasten des Hundebesitzers. Bei ansteckenden Krankheiten wie z.B. Zwingerhusten oder Flöhen kann die Betreuung nicht gewährleistet werden. Sofern nicht durch Vollmachten oder sonstige Schreiben festgelegt, darf der Betreuer den Hund durch den Tierarzt seiner Wahl und durch alle erforderlichen Mittel versorgen lassen und ihn am Leben erhalten. Anfallende Kosten übernimmt in jedem Fall der eingetragene Hundebesitzer. Der Betreuer handelt in diesem Fall im Namen des Hundebesitzers.

Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt beidseitig 4 Wochen auf Ende des Folgemonats. Der Kunde kennt und akzeptiert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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